Telefon: 0551 5311924

Unter­las­sungs­auf­for­de­rung/Ab­mahnung im Urheber­recht

Ihre Rechte als Rechtsinhaber

Sie haben als Urheber das Recht, Löschung zu verlangen, eine Unterlassungserklärung zu erhalten und auch das Recht auf eine Lizenzentschädigung.

Was kann Anwaltskanzlei Feuerhake tun?

  • Beweissicherung: Wir nehmen als erstes eine sorgfältige Recherche mit unseren Mitteln vor, ob noch weitere Veröffentlichungen zu finden sind. Wir sichern in Screenshots und mit Aktenvermerk, was wir finden. Falls Sie dies wünschen, kooperieren wir hier mit einem Notar.

  • Löschungsverlangen: Wir können versuchen, die Urheberrechtsverletzungen löschen zu lassen. Aufgrund unseres effektiven Vorgehens und großer Erfahrung haben wir eine hohe Erfolgsquote.

  • Unterlassungserklärung: Wir fordern den Verletzer auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Wiederholungsfalle muss dieser dann direkt an Sie eine Vertragsstrafe zahlen.

  • Lizenzentschädigung: Wir setzen uns neben dem Löschungsverlangen (ggf. Unterlassungsverlangen) auch dafür ein, dass Sie eine adäquate Lizenzentschädigung erhalten. Dies können wir erst außergerichtlich und dann im Zivilprozess für Sie fordern.

  • Strafantrag: Gerne stellen wir für Sie Strafantrag oder erstatten Strafanzeige für Sie gegen den Verletzer Ihrer Urheberrechte.