Telefon: 0551 5311924

Vertrags­er­stellung und AGB-Ent­würfe

Service und Ablauf bei Vertragserstellung und AGBs

Wir erstellen Ihnen Musterverträge und Vertragsentwürfe für Ihren Betrieb. In diesem Bereich sind wir erfahren und spezialisiert.

Schriftliches Angebot

Gerne können Sie sich an uns wenden, mit der Bitte um ein verbindliches schriftliches Angebot. Hierfür benötigen wir einen kurzen Überblick, was Sie vertraglich regeln wollen. Ihre Kostensicherheit ist auch unsere. In der Regel arbeiten wir zum festen Stundensatz, haben jedoch für einige Fälle auch Pauschalangebote. Für gemeinnützige Vereine haben wir ein Rabattsystem, ebenso haben wir Vergünstigungen für Existenzgründer. Sprechen Sie uns hierauf an.

Beratung

Gerne besprechen wir in einer Erstberatung mit Ihnen persönlich, telefonisch oder per Skype Ihren geplanten Vertrags- oder AGB-Entwurf. Ab einem gewissen Auftragsvolumen kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen. Ihre Anliegen zu Ihrem Vertrag bzw. zu Ihren AGB gehen wir in dieser Erstberatung in Ruhe zusammen durch. Welche Punkte Ihnen in Ihren Kundenverträgen besonders wichtig sind, ist auch für uns wichtig. Dabei beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen zu Ihrem geplanten Vertragsentwurf und AGB.

Sollten wir vor der Erstberatung ein schriftliches Angebot erstellt haben, beruht dies auf Erfahrungswerten und Ihren Angaben. Falls sich der Umfang Ihres Auftrages unerwartet als größer abzeichnet, als im Angebot vorgesehen, sagen wir dies in der Beratung, ebenso wenn der Umfang in Wirklichkeit geringer ist.

Ablauf der Vertragserstellung

Nach Erarbeitung des detaillierten Regelungsbedarfs für Ihren Vertrag durch uns, erstellen wir den Vertragsentwurf für Sie. Falls Sie Stichpunkte haben, nehmen wir diese gerne für die AGB- oder Vertragserstellung entgegen.

Hierfür benötigen wir bis zum fertigen Vertragsentwurf in der Regel nicht mehr als zwei Wochen. Im Falle eilbedürftiger Verträge können wir diese vorziehen, anderenfalls nehmen wir derartige Aufträge nicht an.

Falls bei der Vertragserstellung unserseits Rückfragen bestehen, melden wir uns bei Ihnen. Unser Maßstab bei der Formulierung von Klauseln ist Ihre Rechtssicherheit für den Konfliktfall.

Bei der AGB- oder Vertragserstellung greifen wir auf bewährte bei uns durch die Spezialisierung und Erfahrung vorhandene Textbausteine zurück und passen diese Ihren Wünschen und Bedürfnissen an, schließlich ergänzen wir diese Vertragsklauseln um Ihre individuellen Anliegen in weiteren Klauseln. Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung haben wir eine umfangreiche Toolbox. Dieses reduziert den Aufwand und damit die Kosten für Sie. Sie erhalten nach der Vertragserstellung bzw. der AGB-Erstellung ein Korrekturexemplar Ihres Vertrages mit der Bitte um Kommentierung.

Dieses Vertragsexemplar überarbeiten wir dann nochmalig und senden Ihnen dann den Vertragsentwurf oder die AGB in verschiedenen Dateiformaten zu.

Musterverträge, Vertragsentwurf

Kaufverträge (Waren, Unternehmen, Domain), Werkverträge

Gerne erstellen wir für unsere Mandanten Musterverträge oder AGB. Wollen Sie Ihre Waren, Ihren Betrieb, die Domain oder anderes verkaufen, schaffen wir für Sie den vertraglichen Rahmen. Auch für Ihre Werkverträge können wir Ihnen für Sie passende Muster ausarbeiten. Wichtig sind dabei die Fragen des Gewährleistungsausschlusses, Zahlungsbedingungen und Haftung. Auch die Frage der Abnahme beim Werkvertrag sollte im Detail geregelt sein, insbesondere für den Fall, daß der Kunde diese verweigert.

Lizenzverträge, Softwareverträge

Als Urheberrechtskanzlei sind Lizenzverträge, insbesondere für Sie als Programmierer und Softwarefirma, eine unserer Kernkompetenzen, in der wir mit Begeisterung für Sie arbeiten. Hier ist die Anwaltskanzlei Feuerhake die Adresse für Südniedersachsen und Nordhessen mit eindeutiger herausragender Qualifikation als Fachanwaltskanzlei mit überregionalem Alleinstellungsmerkmal.

Verträge für Werbeagenturen, Grafiker

Als Fachanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Urheberrecht haben wir bereits wiederholt Verträge und AGB für Werbeagenturen, Grafiker und Webdesigner erstellt. Wir greifen bei der Erstellung auf unsere reichhaltige Erfahrung zurück und lassen diese einfließen.

Verträge für Auftragsdatenverarbeitung

Mit dem Spezialisierungschwerpunkt können wir auch datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie zum Beispiel Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung erstellen.

AGB-Erstellung

AGB für Shop, Portale

Als Kanzlei mit Schwerpunkt IT- haben wir bereits für zahlreiche Shops die AGB entworfen. Hier arbeiten wir mit Pauschalangeboten, kalkulieren diese allerdings so, daß noch genügend Raum für die individuelle Beratung und Vor- und Nachbearbeitung besteht.

AGB für Werbeagenturen

Wir betreuen einige Werbeagenturen und kooperieren mit diesen. Wichtig sind hier passende AGB, die das Werkvertragsrecht optimal für Sie umsetzen. Gerne erstellen wir auch für Sie passende AGB für Ihre Dienstleistung.

Beratung bei Vertragsschluss

Autorenvertrag, Bestellervertrag

Immer wieder suchen Verlage und auch Autoren Rat hinsichtlich Ihrer Verträge. Als Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht haben wir bei Ihren Verträgen hier ein besonderes Augenmerk auf die Lizenzsicherheit. Der beste Autorenvertrag bringt nichts, wenn entweder zu viel oder versehentlich zu wenig Nutzungsrechte im Vertrag übertragen wurden.

Für Autoren ist es wichtig, daß bei Bestellerverträge keine Pflicht zur Veröffentlichung des Verlages besteht. Ob allerdings ein Bestellervertrag oder ein Autorenvertrag vorliegt, ergibt sich nicht unbedingt aus der Überschrift.

Plattenvertrag/ Künstlervertrag/ Bandübernahmevertrag

Bei den Plattenverträgen gibt es verschiedene Vertragsgestaltungen. Es kann zum Beispiel auch ein Künstlervertrag oder ein Bandübernahmevertrag vorliegen. Auch hier ist genau zu beachten, welche Nutzungrechte für wie lange und zu welchen Verpflichtungen übertragen bzw. eingeräumt werden.

Arbeitsvertrag/ Aufhebungsvertrag

Wir beraten Stammandanten zu Ihren arbeitsrechtlichen Fragen und entwerfen Ihnen gerne Arbeitsvertragsmuster für Ihren Betrieb. Dies gilt ebenso für Aufhebungsverträge.

Mietvertrag

Für beraten auch zu mietrechtlichen Verträgen, insbesondere hinsichtlich Kündigungsfristen, Haftungsrisiken, Renovierungspflichten und ähnlichem.