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Daten­schutz-­Grund­ver­ordnung (DSGVO)

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ab dem 25.05.2018 geltendes Recht.

Die neue Rechtslage ist komplex. Die IT-Mitarbeiter:innen im Unternehmen und die internen Datenschutzbeauftragten benötigen externen juristischen Rat. Viele Rechtsfragen sind noch offen. Eine Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/DS-GVO) wird eine intensive Prüfung der Begebenheiten bei Ihnen im Unternehmen und einen genauen Maßnahmenkatalog beinhalten.

Als anwaltliche Hilfe im Datenschutz bieten wir Ihnen eine Betreuung in einem Zwei-Phasen-Modell an:

1. Einführung der Basics (Phase 1)

Zuerst werden wir tätig und richten nach Auditing die Basics bei Ihnen ein. Dies  umfasst die vorrangigen formellen Anforderungen an Dokumentations- und Hinweispflichten der DSGVO:

  • Anwaltliche datenschutzrechtliche Beratung und Auditing
  • Datenschutzerklärungen, insbesondere für den Betrieb, die Beschäftigten und die Website
  • Einwilligung und Belehrung der Beschäftigungen (Klausel Arbeitsverträge und Belehrung IT-Sicherheit)
  • individuelle weitere Einwilligungserklärung z.B. bei sozialen Beratungsstellen o.Ä.
  • Verarbeitungsverzeichnisse

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2. Dauerhafte datenschutzrechtliche Betreuung (Phase 2)

Als zweite Phase bieten wir Ihnen eine dauerhafte datenschutzrechtliche Betreuung an. Diese empfiehlt sich als externe Datenschutzbeauftragte.  Dies umfasst insbesondere zum Beispiel:

  • individuelle und ausführliche begleitende anwaltliche Beratung
  • wiederkehrende Überprüfung der Datenschutzsituation Ihres Unternehmens
  • Schulungen der Beschäftigten
  • Prüfung der Umsetzung etwaiger Verbesserungsmaßnahmen
  • Ansprechbarkeit in allen Datenschutzbelangen

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein konkreten individuelles Angebot, damit Sie einen Eindruck der zu erwartenden Kosten bekommen.

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Sie wünschen sich Rechtssicherheit, dass Sie die Datenschutz-Grundverordnung erfüllen?

Wir betreuen Sie in zwei Phasen.

Phase 1:

Zuerst erstellen wir die notwendigen Basics und dann begleiten wir Sie. Dabei prüfen wir Ihre Datenschutzsituation, empfehlen Ihnen konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der Datenschutz-Grundverordnung.

Bei den einzelnen Schritten und insbesondere dem umfangreichen "Papierkram" ( Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzinformationen,...)  lassen wir Sie nicht mit Mustern alleine, sondern helfen Ihnen aktiv, dass Sie für Ihr Unternehmen passende Texte bekommen.

Unsere Vermögensschadensversicherung umfasst nicht nur die anwaltliche Beratung, sondern auch zusätzlich die Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte. 

Phase 2:

Wir begleiten Sie gerne langfristig und sind stets für Sie da, bei datenschutzrechtlichen Fragen und insbesondere auch bei Notfällen. Wir haben Erfahrung mit Datenpannen und dem Umgang mit der Behörde.

Solange nichts auffälliges vorliegt, schickt wir Ihnen ausgewählt gelegentlich individuell erstellte Memoranden, schulen Ihre Mitarbeiter:innen und versuchen Ihnen stets mit pragmatischen und effektivem Rat zu helfen.

So sollten Sie trotz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/DS-GVO) Sicherheit haben.

Muss ich überhaupt etwas tun, um die DSGVO umzusetzen?

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Test online gestellt. Mit diesem können Sie eine Selbsteinschätzung vornehmen. Hier geht es zum Test: Selbsteinschätzungstest

Warum Anwaltskanzlei Feuerhake?

Wir sind seit Jahren mit dem Datenschutz im Unternehmen beschäftigt. Beide Rechtsanwältinnen Maja Reuter  und Johanna Feuerhake sind zudem vom TÜV zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte.

Wir kennen uns aus!