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Fachanwalt für Urheber­recht und Medien­recht

Rechtsanwalt und Fachanwalt in Göttingen

Ihr Rechtsanwalt soll Ahnung haben?

Dann sollten Sie zum Fachanwalt. Rechtsanwältin Johanna Feuerhake ist Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht. Wenn Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht in Göttingen suchen, finden Sie in der Anwaltskanzlei Feuerhake Erfahrung seit 2004 mit deutlicher Schwerpunktsetzung im Bereich IP (intellectual property/geistiges Eigentum) im Herzen von Göttingen. Besonderen Wert legen wir als Ihr Anwalt auf unsere ehrliche Beratung. Und wir kennen uns wirklich aus! Mit uns haben Sie einen Anwalt, der etwas vom Urheberrecht und Medienrecht versteht.

Ihr Rechtsanwalt soll zentral gelegen sein?

Das Fachanwaltsbüro liegt in der Innenstadt von Göttingen in Bahnhofs- und Gerichtsnähe. Kommen Sie nicht aus Göttingen beraten wir Sie gerne als Ihr Rechtsanwalt auch telefonisch, per Skype oder fertigen eine schriftliche Expertise für Sie an. Dies bietet sich besonders an, wenn Sie als Autor:in im Ausland leben oder Ihre Website nicht in Deutschland betreiben.

Als Ihre Anwaltskanzlei fixieren wir auch den Beratungsinhalt stets schriftlich für Sie zusammen, damit Sie konkret wissen was wir als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwaltskanzlei für Sie tun.

Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt?

Ein Fachanwalt hat eine Fallliste eingereicht und eine Prüfung gemacht.

Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht darf sich nur ein Rechtsanwalt nennen, der die entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14j der Fachanwaltsordnung (FAO) nachweisen kann.

Theoretische Prüfungen

Es müssen für einen Fachanwalt 120 Unterrichtsstunden mit 3 umfangreichen schriftlichen Prüfungen absolviert und bestanden werden. Rechtsanwältin Johanna Feuerhake hat diese Prüfungen überdurchschnittlich gut bestanden.

Praktische Erfahrung

Weiter muss eine nach § 5 Abs. 1 lit.q FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachgewiesen werden. Diese Mindestanzahl von Fällen beträgt beim Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht 80 Fälle, wobei in mindestens 20 dieser Fälle auch ein gerichtliches Verfahren geführt worden sein musste. Ferner müssen von den 80 Fällen mindestens je 5 auf die folgenden drei Bereiche beziehen:

  • Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
  • Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,

Es muss dann durch den Fachanwalt weitere praktische Erfahrung in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

  • Rundfunkrecht, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheberrechts und Medienrechts, Titelschutz,
  • Grundzüge des Mediendiensterechts, Telediensterechts und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

Seltener Fachanwaltstitel bei Rechtsanwälten

Der Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht ist ein selten verliehener Fachanwaltstitel. Im OLG-Bezirk Braunschweig gibt es nach Veröffentlichung der Bundesrechtsanwaltskammer zum 01.01.2013 nur einen weiteren zugelassenen Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Insgesamt gibt es im Bundesgebiet nur 226 Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht.

Fachanwaltskanzlei Feuerhake

Rechtsanwältin Johanna Feuerhake hat bereits tausende Mandate bearbeitet und eine ausgewählte Liste von über 100 Fällen bei der Kammer zum Nachweis der praktischen Voraussetzungen eingereicht. Ihr wurde widerspruchfrei der Fachanwaltstitel Urheberrecht und Medienrecht verliehen.