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Energierecht: zu hohe Rechnungen von Strom- und Gasver­sorger

Gas- oder Stromrechnung zu hoch

Seit 2004 vertritt die Kanzlei Feuerhake im Energierecht Gas- und Stromkunden erfolgreich gegen Energiekonzerne. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass sehr viele Energiezulieferer falsch abrechnen und zu hohe Rechnungen stellen. Von zu hohen Stromrechnungen kann jeder Kunde betroffen sein, egal ob Sie privater Energieverbraucher sind oder ein Gewerbe haben.

Gerade als Gewerbetreibender kann eine überraschende zu hohe Stromrechnung eine ernsthafte Unternehmensbedrohung sein. Wir haben Verständnis für Ihre Situation und können Ihre Ängste und Sorgen nachvollziehen. Rechtsanwältin Feuerhake und Diplomjuristin Reuter stammen aus Familien mit traditionellem Familienbetrieb. Wir wissen, wie es ist, wenn man mit einer derartigen plötzlichen hohen Rechnung überrascht wird. Wir sind daher stolz darauf, bereits für viele Betriebe Energierecht-Verfahren wegen zu hohen Forderungen der E.ON bzw. anderer Energieversorger gewonnen zu haben. Oft konnten wir dadurch eine deutliche Reduzierung der falschen Rechnung erreichen.

Für Privatpersonen sind zu hohe Gasrechnungen oder Stromrechnungen ebenfalls ein harter Schlag. Seit Jahren vertreten wir im Energierecht auch Privatverbraucher, die fehlerhafte Abrechnungen bekommen haben, im sozialen Engagement gegen die Energiekonzerne. Das wichtigste ist hier meist, Zeit zu gewinnen und eine Zahlungsvereinbarung mit dem Energieversorger zu treffen. Hier können wir Ihnen helfen, indem wir die Kommunikation mit dem Energieversorger übernehmen. Vertretung und Unterstützung vom Anwalt im Energierecht

Seit Jahren kämpft die Kanzlei Feuerhake für Verbraucher und Firmeninhaber im Energierecht gegen die Abrechnungspraxis der Energielieferanten. Sie haben das Recht auf eine korrekte Rechnung. Eine falsche, zu hohe Rechnung berechtigt nicht die E.ON zu zu hohen Forderungen.

Als Unternehmer sind Sie aus steuerrechtlichen Gründen sogar auf eine korrekte Rechnung angewiesen. Wir kämpfen uns für Sie durch das chaotische Buchhaltungssystem der Energieversorger und setzen uns dafür ein, dass Sie eine korrekte Rechnung erhalten.

Solange die hohen Forderungen im Raum stehen, sind Sie von einer eventuellen Klage bedroht. Wir schützen Sie vor hohen Nachforderungen und drohenden Klageverfahren, indem wir bereits durch außergerichtliche Schreiben präventiv auf das Verfahren einwirken. Mit Blick auf Ihre individuelle betriebliche Situation kämpfen wir im Energierecht dafür, eine Klage zu verhindern. Ihre eigenen Ansprüche gegen den Energieversorger machen wir natürlich ebenso geltend und werden notfalls auch für Sie vor Gericht gehen. Gründe für zu hohe Rechnungen

Für falsche Rechnungen gibt es unterschiedliche Gründe. Wir finden heraus, warum Ihre Rechnung zu hoch ist.

Defekter Zähler

Manchmal kommt es vor, dass ein Gaszähler oder Stromzähler defekt ist und der Zählerstand falsch ist. Hier hilft nur ein Austausch des Zählers. Die hohen Forderungen der E.ON werden aber nicht sofort reduziert. Man muss dem Energieversorger nachweisen, dass der Zähler defekt war. Die vom Energielieferer selbst angebotenen Prüfungen sind nicht vertrauenswürdig. Um die falsche Abrechnung zu korrigieren, ist daher manchmal ein Gerichtsverfahren notwendig. Hier konnten wir durch die Drohung, den defekten Zähler durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, die hohen Forderungen der E.ON oft deutlich reduzieren.

Falsche Zählerstände

Falsche Zählerstände kommen sehr häufig vor. Wenn der Energieversorger keinen Zählerstand hat, ermittelt er ihn „rechnerisch“. Das heißt auf Deutsch, er schätzt den Zählerstand ab. Hier kann es leicht zu völlig falschen Zählerständen und somit zu falschen Abrechnungen kommen. Hier haben wir betreuen wir etliche Fälle, bei denen der Zählerstand nicht stimmt. In einem durch mich betreuten Fall soll sich laut dem fehlerhaften Zählerständen sogar der Jahresverbrauch um 100.000 kWh erhöht haben. Es gibt auch Fälle, in denen die Zählerstände mit denen der Nachbarwohnung vertauscht wurden. Wir haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Energierechts und finden fast immer den Fehler in der Rechnung der E.ON bzw. Ihres Energieversorgers.

Falsche Buchung

Die Buchungssysteme der Energieversorger sind sehr fehleranfällig. Die Energiekonzerne können es aufgrund fehlerhafter Buchhaltung und/oder Personalmangel einfach nicht besser. Dort hat niemand Zeit, sich eine Rechnung einmal genau anzusehen. Wenn eine zu hohe Rechnung vom Computer erstellt wurde, wird diese ohne händische Prüfung herausgeschickt. Daher passiert es auch oft genug, dass die E.ON zu hohe Forderungen bei Abschlagszahlungen behauptet, dass Ihre Zahlungen falsch gebucht werden oder dass alte fehlerhafte hohe Forderungen der E.ON aus einer längst verjährten falschen Rechnung in der aktuellen Jahresrechnung auftauchen.

Tatsächlich hoher Verbrauch

Bei Privatverbrauchern ist leider häufig die Rechnung zu hoch, weil der Verbrauch wirklich so hoch ist. Oft wird bei Vertragsbeginn der Abschlag nicht richtig eingeschätzt. Wenn dann erst nach etlichen Monaten der Zählerstand abgelesen wird, kommt es zu einer hohen Nachforderungen der E.ON. Diese Forderung ist dann energierechtlich zum größten Teil berechtigt. Hier hilft meist nur, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Da hierfür Anwaltskosten entstehen, die der Gegner nicht erstatten muss, ist es ratsam, in so einem Fall selbst mit einer Ratenzahlung auf den Energieversorger zuzugehen.

Versorgungssperre

Wenn die hohen Forderungen der Energieversorger nicht bezahlt werden, kann der Anschluss gesperrt werden. Es gibt Wege, sich hiergegen zu schützen. Lesen Sie hierzu unsere Informationen zur Hilfe bei Stromsperre.

Anbieterwechsel

Wenn Sie Ihren Versorger wechseln möchten, lesen Sie unsere Informationen zum Anbieterwechsel. Ein Anbieterwechsel kann Ihnen helfen, wenn Sie beim aktuellen Stromanbieter Schulden haben.