BGH I ZR 19/14 - Urheberrechtsverletzung, wenn als einziger Nutzer Adminrechte
Der Bundesgerichtshof hat am 11.06.2015 einen Anschlußinhaber auf Schadensersatz verurteilt, da diesem nach Ermittlung seiner IP-Adresse nicht gelungen ist, die Vermutung zu widerlegen, daß er Täter ist. Zur Tatzeit war nämlich nach der Beweisaufnahme nur ein Computer online, zu dem nur der Beklagte ausreichende Administratorenrechte bzw. das Paßwort hatte, um den Verstoß zu begehen.