Telefon: 0551 5311924

Abzocke durch Branchen­bücher und Abofallen

Als Unternehmer erhalten Sie häufig Werbung und Lockangebote per Post und auch am Telefon. Das ist mittlerweile leider völlig normal. Richtig fies wird es aber, wenn die Werbung verschleiert wird und Sie unwissentlich in einen Vertrag über ein Abo gelockt werden sollen.

In diesem Bereich haben wir sehr häufig mit Abzock-Firmen zu tun, die Ihnen einen Abo-Vertrag oder Branchenbucheintrag unterjubeln wollen. Wir können Ihnen helfen, wieder aus dem Vertrag herauszukommen, ohne dass Sie lange Vertragslaufzeiten mit ständigen monatlichen Forderungen haben.

Personalisierte Werbung

Häufig ist derartige Werbung personalisiert. Es handelt sich also um direkt an Ihre Firma oder sogar an Sie persönlich adressierte Werbung. Da heutzutage jede Firma im Internet auffindbar ist, kann ganz einfach personalisierte Werbung direkt an Sie geschickt werden. Auch Ihre Telefonnummer ist für jedermann auffindbar, sodass Sie auch von Callcentern angerufen werden können.

Abo-Vertrag am Telefon: Telefonbuch- und Branchenbuch-Eintrag

Meist will man Sie zu irgend einem Vertragsabschluss für ein Abo am Telefon überreden. Mit geschickt formulierten Sätzen versuchen die Anrufer, den eigentlichen Grund Ihres Anrufs zu verheimlichen. Oftmals tut der Anrufer so, als ginge es um einen bereits bestehenden Vertrag. Häufigstes Beispiel sind hier Telefonbuch- und Branchenbuch-Einträge. Es soll der Anschein erweckt werden, dass es um Ihren bereits bestehenden Vertrag z. B. beim Örtlichen, Gelbe Seiten, Das Telefonbuch geht. Dabei sollen Sie in Wahrheit einem überteuerten Vertrag für einen Eintrag in einem Branchenbuch auf völlig unbekannten Webseiten zustimmen, der für Sie überhaupt nichts bringt.

Generell wird versucht, Geschäftsbetriebe während der Betriebszeiten zu kontaktieren, wo viel los ist. Es wird darauf gesetzt, dass Sie gerade nicht 100prozentig aufmerksam sind und vielleicht überhören, dass es sich um einen neuen Vertrag handeln soll. So soll Ihnen heimlich ein Abo am Telefon verkauft werden. Das ist unseriös und Sie können hier meistens wieder aus dem Vertrag herauskommen.

Personalisierte Daten-Fragebogen und Werbung, die wie Behördenbriefe aussieht

Häufig wird auch personalisierte Werbung in Form von Daten-Fragebögen zugeschickt. Dort heißt es dann, man wolle nur Ihre Daten überprüfen. Teilweise sieht die Werbung wie Behördenpost aus. So hatte z. B. die Gewerbeauskunft-Zentrale Werbung, die aussah wie Behördenpost. Auch der Name „Gewerbeauskunf-Zentrale“ erregt den Irrtum, es könnte sich um eine offizielle Behördenpost anstatt Werbung handeln.

Auf den Rückantwortbögen sind häufig AGB aufgedruckt oder in klein irgendwo an Rand erklärt, dass Sie beim Zurücksenden einen Vertrag eingehen. Wenn man nicht wirklich ganz genau hinsieht, könnte man denken, es handelt sich tatsächlich nur um einen Datenabgleich durch ein öffentliche Behörde und nicht um Werbung zum Abschluss eines Abos oder Branchenbucheintrags.

Wie wehre ich mich gegen Forderungen aus Fragenbogen- und Telefon-Abos? Kann ich das Abo kündigen?

Wenn Sie in einen Abo-Vertrag für einen Telefonbuch- oder Branchenbuch-Eintrag geraten, fordert der Gegner hohe monatliche Beträge von Ihnen. Bei Nichtzahlung wird mit Inkasso gedroht. Es gibt aber häufig Wege, wieder aus dem Vertrag herauszukommen. Hier hat die langjährige anwaltliche Erfahrung gezeigt, dass häufig bereits nach nur einem Anwaltsschreiben die Forderung aufgegeben wird. Die Abzockfirmen wissen selbst, dass Ihre Verträge keinen Bestand haben und lassen daher bei Anwaltspost sehr häufig von Ihren Forderungen ab.

Oft fehlt es bereits am Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt nicht einfach so zustande. Wenn gar keine wirksame Willenserklärung abgegeben wurde, gibt es auch keinen Abo-Vertrag. Wenn Anrufer am Telefon die Tatsachen verdrehen, ist das eine arglistige Täuschung. Es kann daher das Abo angefochten werden. Häufig gibt es auch ein Widerrufsrecht für den Abo-Vertrag. Aber Achtung: Sie als Unternehmer haben kein Widerrufsrecht. Damit kann man fast immer das Abo kündigen.

Wir haben Erfahrung mit der Praxis von Abzockfirmen und können Ihnen hier helfen. Im Verbraucherrecht haben wir seit Jahren im sozialen Engagement Verbraucher und Firmeninhaber gegen derartige Firmen vertreten und hier sowohl bei Privaten wie auch bei Unternehmern die Erfahrung gemacht, dass häufig nach einem Anwaltsschreiben die Forderung tatsächlich eingestellt wird. Wir helfen Ihnen, das Abo zu kündigen und damit aus dem Vertrag herauskommen. Oft kommt es auf rechtliche Feinheiten an, denn eine Kündigung des Abos ist nicht dasselbe wie eine Anfechtung, ein Widerruf oder die Einrede der Nichtigkeit.

Mitarbeiter schulen

Damit personalisierte Werbung und Lockangebote am Telefon nicht zum Dauerproblem werden, können Sie Ihre Mitarbeiter schulen. Damit minimieren Sie die Gefahr, dass derartige Forderungen überhaupt aufkommen. Oft haben wir Fälle, bei denen ein Mitarbeiter unwissend einen Fragebogen an die Abzockfirma zurückgeschickt hat oder auf einen Telefonanruf hin die Daten des Unternehmens bestätigt hat und damit angeblich ein Abo für einen Telefonbuch- bzw. Branchenbuch-Eintrag abgeschlossen hat. Als Unternehmen haften Sie auch für die Verträge, die von Ihren Mitarbeitern geschlossen werden. Hier können Sie durch Schulungen Ihre Mitarbeiter sensibilisieren, um derartige Fälle zu vermeiden.

Im Rahmen der Unternehmensberatung zum Datenschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bieten wir Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter an, bei denen auch Abzockmaschen genau erklärt werden. Wenn Sie eine Schulung zu einem bestimmten Rechtsbereich benötigen oder sich generell hinsichtlich möglicher rechtlicher Gefahren informieren möchten, kommen wir gerne zu Ihnen in Ihren Betrieb und beraten Sie direkt vor Ort.

Kann ich Werbung ganz abbestellen?

Leider nein. Zwar kann man sich vor Erhalt von nicht personalisierten Postwurfsendungen schützen, indem man den Zusatz „Keine Werbung“ am Briefkasten anbringt. Dies hilft jedoch nicht gegen personalisierte Werbung, die direkt an Sie oder Ihr Unternhemen adressiert ist. Gegen den Erhalt dieser personalisierten Werbung gibt es leider keinen wirklichen Schutz – es sei denn, Sie löschen all Ihre Daten aus dem Internet. Und selbst dann kann es passieren, dass Callcenter Sie durch Zufallsanrufe erwischen. Diese Art der Werbung ist zwar verboten, sie ist jedoch leider gang und gäbe. Gegen einzelne Werbetreibende aktiv vorzugehen, wäre wie ein Tropfen auf den heißen Stein, der Sie persönlich nur Energie und Zeit kostet.

Sie müssen daher leider mit derartiger Post und Werbeanrufen für Abo-Verträge leben. Wichtig ist, zu wissen, wie Sie diese erkennen und aussortieren können. Im Notfall helfen wir Ihnen gerne, diese Abos wieder zu kündigen und aus dem Vertrag herauszukommen.